Um Ihnen eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu bieten, fokussieren wir unsere Arbeit bewusst auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Gewerbe- und Wohnraummietrecht

Im Mietrecht beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter. Die Vertretung beider Seiten stellt keinesfalls einen Interessenkonflikt dar, sondern ermöglicht es uns, die Perspektive des jeweils anderen kennenzulernen. Mit dieser Erfahrung  und ständiger Fortbildung können wir Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung anbieten.

  • Mietvertrag – Erstellung, Überprüfung und Änderung
  • Mietkaution - Abrechnung, Auszahlung
  • Mieterhöhung 
  • Mietminderung 
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Verstöße gegen Hausordnung, Tierhaltung, Untervermietung
  • Beendigung des Mietverhältnisses, Abwicklung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Räumungsschutz
  • Schönheitsreparaturen

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir (werdende) Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Verwaltungsbeiräte und Verwalter, auch durch Abbildung einer externen Rechtsabteilung.  

 

 

  • Beratung bei Kauf- und Verkauf von Eigentumswohnungen
  • Rechte und Pflichten der Beteiligten
  • Bauträgerverträge - Erstellung und Überprüfung
  • Teilungserklärungen - Erstellung und Überprüfung 
  • Wirtschaftspläne und Abrechnungen - Überprüfung 
  • Verwalterverträge - Abschluss und Beendigung
  • WEG-Beschlüsse -Umsetzung und Anfechtung 
  • Eigentümerversammlungen - Vorbereitung und Vertretung 
  • Instandsetzungen und Instandhaltungen